Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.
Fundmeldung von archäologischen Überresten
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.
An wen muss ich mich wenden?
An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.
Voraussetzungen
Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :4 Tage
Die Anzeige muss spätestens vier Werktage nach Entdeckung des Fundes ausgebracht werden.
Rechtsgrundlage
§ 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein